Reptilienmeldepflicht

Welche Reptilien sind in Deutschland & Österreich meldepflichtig?

Einige Reptilien unterliegen der Meldepflicht, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich. Die Bestimmungen sind dahingehend unterschiedlich, sodass du dich immer vor dem Kauf informieren solltest, welche rechtlichen Grundlagen bestehen. Besonders bei artgeschützten Reptilien kommt es immer wieder zu Problemen. Die Behörden gehen strikt vor, wenn keine Haltungsnachweise vorhanden sind oder es zu anderen Komplikationen kommt. Es ist daher wichtig zu wissen, an welche rechtlichen Grundlagen in Hinblick auf die Meldepflicht du dich halten musst.

Um dir einen genauen Einblick zu geben was in Deutschland und in Österreich relevant ist, möchten wir auf die Meldepflicht in beiden Ländern eingehen und dich informieren. Dabei befassen wir uns mit den nachfolgenden Fragen:

  1. Welche Reptilien sind meldepflichtig?
  2. Wo muss ich sie melden?
  3. Wie sieht die Meldung aus, was ist zu beachten?
  4. Was passiert, wenn die Tiere nicht gemeldet werden?

Meldepflicht von Reptilien und Amphibien in Deutschland

Vor dem Kauf von Reptilien und Amphibien in Deutschland solltest du dich unbedingt informieren, ob dein Haustier zu einer der geschützten Arten gehört. Du kannst mittels Recherche oder Kontaktaufnahme der zuständige Behörde diese Informationen bereits bekommen. Dort bekommst du Auskunft darüber, ob eine Meldepflicht besteht oder lediglich eine Nachweispflicht. Was das genau bedeutet?

Es gibt viele Reptilien und Amphibien, die einer solchen Pflicht unterliegen. Das bedeutet, dass du sie bei Erwerb, also der Haltung, bei einer Abgabe oder im Falle des Todes bei deiner zuständigen Behörde melden musst. In dem Fall herrscht eine Meldepflicht. Diese betrifft alle geschützten Tierarten, wie beispielsweise einige Arten von Chamäleons oder Geckos. Es gibt jedoch kleine Ausnahmen, welche die weniger geschützten Arten betreffen. Zu diesen zählen beispielsweise der grüne Leguan, Vogelspinnen, Axolotl, Kaiserboa und so weiter. Diese Tiere unterliegen lediglich der Nachweispflicht und nicht der Meldepflicht. Sollte die zuständige Behörde den Nachweis sehen wollen, musst du in der Lage sein diesen auszuhändigen.

Frage bei der zuständigen Behörde genau nach der Melde- oder Nachweispflicht deines Tieres nach und informiere dich ob es sich um ein geschütztes oder weniger geschütztes Tier handelt.

Hast du dein neues Haustier gekauft ist es wichtig, dass du es spätestens 14 Tage nach dem Kauf bei der zuständigen Behörde meldest. Achte darauf, dass du dir Kopien von deinem Herkunftsnachweis machst und schaue, dass du alle Belege ordnungsgemäß aufbewahrst.

Bei welcher Behörde du deine Reptilien oder Amphibien melden musst hängt von deinem Bundesland und deiner Stadt ab. Diese Informationen kannst du in der Regel auch im Internet erforschen. Dort bekommst du auch die sogenannte EG-Bescheinigung, die du benötigst um deine Tiere anzumelden. Diesen Antrag füllst du komplett aus und sendest sie deiner Behörde zu. Diese Daten werden gespeichert.

Neben der EG-Bescheinigung, die du korrekt ausgefüllt an deine Behörde schicken musst ist es wichtig, dass du einen Herkunftsnachweis, einen Zuchtbeleg oder einen Kaufvertrag von deinem Tier hast. Selbst wenn du das Tier auf einer Reptilienbörse kaufst, bekommst du immer einen Herkunftsnachweis mit. Ohne diesen solltest du das Tier auf keinen Fall kaufen.

Solltest du deiner Melde- oder Nachweispflicht nicht nachkommen musst du mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes ist in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel musst du mit Bußgeldern zwischen 5 000 € und 50 000 Euro rechnen.

Meldepflicht von Reptilien und Amphibien in Österreich

In Österreich ähnelt sich der Bereich der Meldepflicht. In diesem Land ist es allerdings der Fall, dass alle Reptilien und Wildtiere gemeldet werden müssen, also einer Meldepflicht unterliegen. Deine Reptilien meldest du direkt bei der Bezirkshauptmannschaft. Solltest du eine Spinne halten musst du dies bei deiner zuständigen Gemeinde melden. Im Internet kannst du das zugehörige Formular dafür ausdrucken und an die jeweilige Stelle senden. Wichtig dabei sind die folgenden Angaben:

  • Angaben zum Halter
  • Angaben zum jeweiligen Tier
  • Anhaben zur Haltung des Tieres
  • Herkunftsnachweis des Tieres und Rechnung

Auch in Österreich hast du nach Kauf deines Haustieres die Pflicht es innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Du solltest wissen, dass vor geraumer Zeit das Verschenken, der Erwerb und der Verkauf von Reptilien unter Privatpersonen verboten wurde. Das bedeutet, dass du deine Tiere nur in einem Zoofachgeschäft oder bei einem eingetragenen Züchter kaufen kannst. Eine legale Erwerbung ist deiner Tiere ist auch im Tierheim möglich. Achte daher besonders auf die rechtlichen Vorgaben, um Bußgelder und andere Probleme zu vermeiden.

Beachte auch das Mindestmaß deiner Terrarien. Diese ist gesetzlich festgelegt, nicht nur in Österreich sondern auch in Deutschland. Es ist daher sehr wichtig, dass diese Mindestmaße nicht unterschritten wird. Informiere dich daher genau über die Haltung und die rechtlichen Grundlagen.

Hältst du auch diese in Österreich nicht ein, musst du mit hohen Bußgeldern rechnen.