Hund-Zwingerhaltung

Über das Für und Wider der Zwingerhaltung

Zwingerhaltung oder auch bereits der zeitweise Einsatz von Hundezwingern gilt als äußerst ungern gesehen unter Tierfreunden. Was aber ist eigentlich für dieses schlechte Image verantwortlich und entspricht das den Tatsachen? In diesem Artikel wird das Thema genauer unter die Lupe genommen.

Wer sich dazu entschließt, einen Hund zu adoptieren, muss sich zunächst mit den Fragen zu Ernährung, Beschäftigung und Unterbringung auseinandersetzen. Wie jedes andere Lebewesen hat auch der Kaltschnauzer schließlich gewisse Bedürfnisse, die es zu erfüllen gilt. Dazu zählt natürlich auch eine gewisse Bewegungsfreiheit. Und die ist rechtlich im Tierschutz zumindest grob festgelegt. So ist nach österreichischem Recht eine Mindestgröße von 15 m² erforderlich, die dem Tier uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss. Für jeden weiteren Hund oder auch Hündinnen (sogar mit Welpen) kommen weitere 5 m² hinzu, die als Grundfläche geboten werden müssen.

Das Tierschutzgesetzt sieht darüber hinaus noch ein paar weitere Vorschriften vor; so darf die Einfriedung des Zwingers nicht zerstört werden können, genauso ist auch in der zuvor genannten Mindestgröße kein Stellplatz für Hundehütten oder ähnliches einkalkuliert. Eine Verletzungsgefahr darf selbstverständlich auch keine bestehen. Tageslicht muss ausreichend vorhanden sein, gleichzeitig muss aber stets ein Schattenplatz vorhanden sein, damit der Hund keinen Kitzeschlag oder Schlimmeres erleidet.

Auch in puncto Gesellschaft gibt es Verordnungen. Werden in einem Haushalt mehrere Hunde gehalten, die aber in einzelne Zwinger untergebracht werden, müssen sie Sichtkontakt zueinander haben können.

Der Hund als gleichberechtigter Partner

Wer einen Hundezwinger kaufen möchte, muss sich bewusst darüber sein, dass der Hund ein gleichberechtigter Partner ist. Für viele gilt er sogar als Familienmitglied, weshalb es auch oft undenkbar ist, ihn für fixe Zeiträume in einen Käfig zu sperren.

Doch manchmal geht es nicht anders. In gewissen Fällen dient der Hundezwinger als Sicherheitsmaßnahme und deshalb ist diese Haltungsoption nicht von vornherein zu verurteilen.

Situationen, die einen Hundezwinger erfordern

  • Der Hund stammt aus dem Tierheim oder hat anderweitig schlechte Erfahrungen gemacht und wird aggressiv, sobald er auf Fremde trifft. Während Besuch da ist, sollte er die Zeit im Zwinger verbringen, um sich selbst und den Besuch zu schützen.
  • Der Hund kann schlecht alleine bleiben und zerlegt in der Regel die halbe Wohnungseinrichtung, sobald seine Familienmitglieder aus dem Haus sind. Ein Zwinger bietet ihm einen Rückzugsort, damit er sich nicht selbst verletzt. Besonders in der Zeit der Pubertät kann der Zwinger ein wichtiges Hilfsmittel sein.
  • Bei Umbauarbeiten im Garten kann der Hund durch den Zwinger in der Nähe seines Rudels sein. Da man ihn hier nicht ununterbrochen beaufsichtigen könnte, gewährleistet ein Zwinger seine Sicherheit; der Hund kann nicht plötzlich entlaufen.
  • Kommt ein weiterer Hund hinzu und müssen diese erst richtig vergesellschaftet werden, können sie zur Eigensicherheit in Zwinger untergebracht werden für die Zeiträume, in denen sie völlig alleine miteinander wären.
  • Der Hund ist gerne an der frischen Luft, im Garten befindet sich aber ein Pool ohne Abdeckung, aus dem es der Hund nicht ohne Hilfe herausschaffen würde. Der Zwinger sorgt auch hier dafür, dass sein Leben nicht in Gefahr gebracht wird.

Abhängig vom bestehenden Grund, der eine zeitweise Unterbringung im Zwinger erforderlicht, wird natürlich auch ausgewählt, ob es ein Wohnungs- oder Außenzwinger wird.

Fazit: Zu Sicherheitszwecken, nicht zur Haltung

Die Emotionen der Fellnase spielen immer eine wichtige Rolle.

Hunde sind äußerst sensible Wesen. Sie empfinden Einsamkeit und Langeweile, können vor etwas Angst haben oder sich über etwas freuen. Sie lieben die Gesellschaft der Personen, die sie zu ihrem Rudel zählen und laufen dementsprechend auch Gefahr, Depressionen zu entwickeln, wenn sie zu lange von jenen Rudelmitgliedern getrennt sind. Damit geht ein gewisses Maß an Freiheiten einher und ein Hund sollte nicht grundsätzlich im Zwinger gehalten werden. Vielmehr sollte ein Hundezwinger als nützliches Instrument angesehen werden, wenn es denn einmal nötig sein sollte.

Wer sich dennoch zur Hundehaltung im Zwinger entscheidet, sollte das Tier immer gut auslasten und einen möglichst großen Zwinger leben, um eine artgerechte Haltung zu ermöglichen. Stimmt das Rundherum sozusagen, schränkt man damit zumindest die psychische Belastung beim Tier ein, die ein Zwinger mit sich bringt.