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Hund im Auto entdeckt – was kann ich tun?

Was tun, wenn man einen Hund in einem Auto entdeckt, der offensichtlich um sein Leben kämpft? Für Hunde können sommerliche Temperaturen im Auto zur Lebensgefahr werden. Was also tun, wenn man selbst Zeuge einer solchen Situation wird?

Schon bei Temperaturen über 20°C kann das Auto sich schnell zur gefährlichen Sauna aufheizen. Im schlimmsten Fall sind Temperaturen von über 70°C möglich.

Hunde versuchen in dieser Situation durch ständiges Hecheln ihrem Körper Kühlung zu verschaffen, hierbei geht jedoch sehr viel Wasser verloren. Kann dieses Wasser nicht ausgeglichen werden kann es zu einem Hitzschlag kommen. Auch Organschäden oder sogar ein tödlicher Herzstillstand sind möglich.

Nicht wegschauen, sondern handeln!

Zuerst hilft es sich auf dem Parkplatz und in der Umgebung umzusehen, ist vielleicht der Halter in der Nähe? Ist der Halter des Fahrzeuges nicht zu finden und gibt es eine Lautsprecheranlage sollte man das Kennzeichen des Halters durchrufen lassen. Allerdings sollte für diese Maßnahmen nicht zu viel Zeit vergehen. Bemerkt man das man nicht innerhalb weniger Minuten Erfolg hat sollte man den Mut haben die Polizei zu rufen. Schließlich handelt es sich nicht um eine Bagatelle oder ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat.

Gefahren erkennen und richtig handeln

Woran erkennt man einen Hund, der bereits dabei ist einen Hitzschlag zu erleiden? Symptome wie Nervosität, Erbrechen, taumeln oder extremes hecheln sind typisch. Ein solcher Hund muss schnellstmöglich befreit werden und benötigt tierärztliche Betreuung. Nachdem der Hund aus dem Auto gerettet wurde sollte er sofort in den Schatten gebracht werden und sein Körper sollte mit Wasser vorsichtig abgekühlt werden. Der Hund braucht nun auch dringend Trinkwasser, dieses sollte jedoch besser kühl bis lauwarm und auf gar keinen Fall eiskalt sein.

Möglichkeit der Selbstbefreiung des Hundes

Dauert das Eintreffen des Fahrzeughalters oder der Polizei zu lange dann sollte schnell überlegt werden den Hund selbst zu befreien. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten.

Schätzt ein vorbeigehender Passant den Hund als akut in Lebensgefahr ein dann darf er diesen auch befreien, wenn die Wartezeit zu lange wird. Das Auto sollte dabei aber so wenig wie nur möglich beschädigt werden. Man sollte also behutsam eine Seitenscheibe einschlagen und nicht eine Front- oder Heckscheibe. Geht man nach diesem Schema vor dann droht einem später auch keine Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Prävention und Aufklärung

Was kann im Vorfeld getan werden, um solche unangenehmen Situationen zu verhindern? Flyer verteilen und Menschen in der Umgebung auf dieses Problem aufmerksam machen sind sicher einige hilfreiche Maßnahmen, um derartige Situationen nicht immer wieder entstehen zu lassen.

Oftmals ist den betroffenen Hundehaltern die Situation gar nicht bewusst und sie wissen nicht welche Gefahren auf ihr Tier zu kommen können.

Dokumentation des Vorgangs – ganz wichtig!

Um spätere juristische Streitereien und Probleme zu vermeiden sollte der Vorgang genau dokumentiert und festgehalten werden. Hilfreich ist es zunächst den Vorgang kurz schriftlich zu erfassen.

Wichtige Daten sind zum Beispiel das Kennzeichen des Fahrzeugs, der genaue Ort, die genaue Uhrzeit und eine kurze Beschreibung des Vorgangs. Fotos können ebenfalls helfen die Angaben zu belegen. Es ist auch ratsam, andere Personen im Umfeld des Geschehens mit in den Vorgang einzubeziehen. Diese Personen können später als Zeugen benötigt werden.

All diese Maßnahmen dienen später dazu dem Halter des Hundes juristisch zu belangen.

Hundehalter, die ihren Hund achtlos im Auto zurücklassen, handeln nicht nur verantwortungslos, sondern machen sich definitiv strafbar.

In Frage kommen im schlimmsten Falle mehrere Paragraphen des Tierschutzgesetzes, die dazu geschaffen wurden Tiere derartigen oder ähnlichen Qualen nicht auszusetzen.

Dem Halter des Tieres kann im schlimmsten Fall eine Geldstrafe von bis zu 25.000€ drohen.

In seltenen Fällen kann ein solches Vergehen sogar mit Gefängnis bestraft werden.

Es geht jedoch in erster Linie nicht um die Bestrafung der Tierhalter, sondern viel mehr um den Schutz und das Wohlergehen der Hunde.